Wann zahlt die Kasse – und wann nicht? Einige Beispiele:
Besonders einfach ist die Kostenübernahme auch dann, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Behinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) vorliegt oder Sie eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Genehmigung – ganz leicht gemacht
Diese Belege brauchen wir von Ihnen:
Mit dieser Selbstbeteiligung müssen Sie rechnen: |
AnschriftTaxi + KrankentransportKerstin Kirchhof Institut 17 06193 Wettin-Löbejün OT Merbitz |
KontaktTel. 034603 715413 |
AnsprechpartnerFrau Elisa Foltin |
Besondere Transporte |
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Rollstuhltransporte | |||||
Sicherer Transport auch mit Rollstuhl |
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Tragestuhltransporte | |||||
Für unsere Fahrgäste die nur bedingt gehfähig sind |
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Liegendtransporte | |||||
Einen besonderen Service bieten wir mit unseren Fahrzeugen zur liegenden Fahrgastbeförderung. | |||||
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