Kostenübernahme
bei Krankentransporten

Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?
Keine Angst vor den Kosten von Krankentransporten: Für die finanzielle Seite gibt es klare Regelungen. Bei Fahrten aus zwingenden medizinischen Gründen übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Kosten. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht!

Einige Beispiele:

  • Stationäre Leistungen. Wird ein Patient aus einem Krankenhaus in ein anderes verlegt, trägt in aller Regel die Kasse die Kosten.
  • Ambulante Behandlungen oder Operationen: Wenn stationäre Behandlungen vermieden oder verkürzt werden können, übernimmt die Kasse die Fahrtkosten zur Behandlung oder OP in Krankenhäusern, Kliniken oder Vertragsarztpraxen.

Besonders einfach ist die Kostenübernahme auch dann, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Behinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) vorliegt oder Sie eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Genehmigung – ganz leicht gemacht
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung erstattet. Doch keine Sorge: Beim nötigen „Papierkram“ helfen wir Ihnen gern. Und wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Fahrt von der Kasse bezahlt werden kann, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Diese Belege brauchen wir von Ihnen:

  • Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Befreiungsausweis, wenn vorhanden
  • Ggf. ärztliches Attest, dass Beförderung unerlässlich ist (z.B. bei Dauerbehandlungen)

 

Mit dieser Selbstbeteiligung müssen Sie rechnen:
Als Regel: 10 Prozent der Fahrtkosten. Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Sollten Sie im Besitz eines Befreiungsausweises sein, entfällt die Selbstbeteiligung.


     
Taxi und Krankentransport

Anschrift

Taxi + Krankentransport
Kerstin Kirchhof
Institut 17
06193 Wettin-Löbejün
         OT Merbitz

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Tel. 034603 715413
Fax 034603 7154220
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